Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Verein SwissPedDose mit dem Betrieb der Datenbank beauftragt, um die Sicherheit und Anwendung von Arzneimitteln bei Kindern und Neugeborenen weiter zu verbessern. SwissPedDose führt damit die Harmonisierungsarbeiten weiter, die im Rahmen des Pilotprojekts aufgenommen worden sind. Bis 2025 sollen für 230 in der Pädiatrie verwendete Wirkstoffe Dosierungsempfehlungen in der Datenbank abrufbar sein.

Die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der Datenbank hat das Bundesparlament im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) geschaffen. Seit dem 1. Januar 2018 ist der Artikel 67a des Heilmittelgesetztes (HMG) in Kraft:

Art. 67a Information über den Arzneimitteleinsatz in bestimmten Bevölkerungsgruppen

1 Der Bundesrat kann zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteleinsatzes in der Pädiatrie die Sammlung, Harmonisierung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten vorsehen, welche die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln betreffen.

2 Der Bund kann zu diesem Zweck eine Datenbank durch Dritte erstellen und betreiben lassen. […]